Versicherung / Deckungskarte
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, muss der Autohalter den Zulassungsbehörden zwingend eine Versicherungsbescheinigung bzw. Deckungskarte vorlegen. Entscheidend ist hierbei die so genannte “eVB-Nummer” (elektronische Versicherungsbestätigung). Die Versicherung muss die gesamten fünf Tage umschließen, während denen das Kurzzeitkennzeichen gültig ist.
Beim Umfang des Versicherungsschutzes und bei der Bestimmung des Versicherungsträgers hat der Autohalter grundsätzlich freie Auswahl. Sowohl eine einfache Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Teilkasko oder Vollkasko sind möglich.
Wenigstens 35 Euro, bei umfangreichem Schutz mehr, fallen für die kurze Versicherungsdauer an. Viele Versicherungsträger verrechnen die Kosten während der fünftägigen Versicherungszeit mit einem langfristigen Vertrag, wenn der Autohalter bei diesem Träger bleibt.